Im Fokus

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei. Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

Koalitionsvertrag 2021 -2025

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

AHO-Schriftenreihe

Alle Hefte der AHO-Schriftenreihe erscheinen als unverbindliche Praxishilfen zur Leistungsbe- schreibung und Honorarkalkulation. Die Inhalte dienen der Orientierung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die geschuldeten Planungsleistungen und deren Honorierung bestimmen sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall.

Neueste veröffentlichungen

Heft 44

Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz

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Heft 43

Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – bauliche und technische Anlagen“...

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Heft 17

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

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Oft bestellt

Heft 35

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

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Aktuelles & Presse

26.02.2024

Pressemitteilung AHO,BAK, BIngK, VBI: Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau – Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtsssicher vorgenommen werden kann. Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, das öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen kann. Im Gutachten weist Prof. Burgi auf eine weitere Vergabemöglichkeit hin, die in die Vergabepraxis einfließen soll. Die vollständige Pressemitteilung sowie das Gutachten finden Sie unten stehend als Download.
16.01.2024

Novellierung HOAI 202X – Ergebnisbericht Evaluierung der Leistungsbilder veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung des Fachgutachtens zur Evaluierung der Leistungsbilder wurde die erste Phase des zweistufigen Novellierungsprozesses der HOAI 202X  abgeschlossen. Dieser  Untersuchungsprozess wurde in neun Arbeitsgruppen und weiteren Unterarbeitsgruppen mit mehr als 100 Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, darunter zahlreiche Vertreter des AHO, in über 70 ganztägigen Sitzungen durchgeführt. Das Gutachterteam hat die Ergebnisse in einer Synopse den geltenden Regelungen der HOAI gegenübergestellt und mit den wesentlichen Änderungsüberlegungen kommentiert. Mit diesem Ergebnisbericht liegt eine wertvolle Grundlage für das anschließende Honorargutachten vor. Der Ergebnisbericht kann hier abgerufen werden.
24.11.2023

“Halbzeit der HOAI-Reform 2025 – Einblicke und Ausblicke” – AHO-Herbsttagung am 23.11.2023

Mit der Evaluierung der Leistungsbilder unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB und dem Abschluss des Fachgutachtens wurde die erste Phase des zweistufigen Novellierungsprozesses der HOAI in diesem Herbst abgeschlossen. Nun kommt es darauf an, auch die zweite Phase mit der Expertise der Architekten und Ingenieure weiterhin systmatisch zu begleiten. "Halbzeit der HOAI-Reform 2025 - Einblicke und Ausblicke" war deshalb der Titel der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die gestern am 23.11.2023 in Berlin stattgefunden hat. Nach einem Grußwort von Frau Dr. Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, stellte Frau Gäbel, Referentin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, den ca. 130 Tagungsgästen zunächst die Aufgabenstellung des Fachgutachtens zur Evaluierung der Planungsbereiche dar. Ein Höhepunkt des Programms am Vormittag war der Vortrag von Herrn Dr. Jörg L. Bodden, Mitglied des Gutachterteams, der einen außerordentlich instruktiven Überblick über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens gab. Herrr Dipl-Ing. Abraham, Vorsitzender des AHO, fasste danach in Kürze einige wichtige Ergebnisse der jährlichen Umfrage zur wirtschaftlichen Lage des Berufsstandes zusammen. Mit dem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Architekten- und Ingenieurrecht von Herr Prof. Dr. jur. Jurgeleit,  Richter am Bundesgerichtshof, schloss die Tagung mit einem weiteren äußerst interessanten Höhepunkt, der bei den Teilnehmern sehr großen Anklang gefunden hat.
06.07.2023

4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht am 16.11.2023 in Berlin

Am Donnerstag, den 16.11.2023 findet der 4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Der AHO ist auch in diesem Jahr gemeinsam mit der BAK und BIngK Kooperationspartner. Ein Themenschwerpunkt der Tagung wird die Novellierung der HOAI sein. Das Programm finden Sie hier.

AHO-Jahresumfrage

Die Umfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten”  wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.

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AHO-Stundensatzrechner

Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.

Zum Stundensatzrechner +
Erläuterungen zur Stundensatzermittlung +

Themen

HOAI

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.

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Vergabe

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.

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BIM

Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.

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Vertragsrecht

Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.

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