Im Fokus

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei. Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

Koalitionsvertrag 2021 -2025

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

AHO-Schriftenreihe

Alle Hefte der AHO-Schriftenreihe erscheinen als unverbindliche Praxishilfen zur Leistungsbe- schreibung und Honorarkalkulation. Die Inhalte dienen der Orientierung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die geschuldeten Planungsleistungen und deren Honorierung bestimmen sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall.

Neueste veröffentlichungen

Heft 44

Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz

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Heft 43

Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – bauliche und technische Anlagen“...

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Heft 17

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

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Oft bestellt

Heft 35

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

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Aktuelles & Presse

16.12.2024

Gebäudetyp-E-Gesetz – Dr. Marco Buschmann und Andrea Gebhard (BAK) im Gespräch

Gegen Überregulierung angehen, Kosten senken und Ressourcen schonen: Dabei soll das Gebäudetyp-E-Gesetz aus dem Bundesjustizministerium helfen. Wie geht es nach dem Ampel-Aus weiter? Andrea Gebhard (Präsidentin der Bundesarchitektenkammer) sprach mit Dr. Marco Buschann. Das Gespräch wurde vom BAK-Bundesgeschäftsführer Dr. Tillmann Prinz moderiert. Das Gespräch im Wortlaut finden Sie hier.
10.12.2024

AHO-Herbsttagung am 05.12.2024 – Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss der HOAI-Reform

Die laufende HOAI-Reform unter den aktuellen politischen Vorzeichen der Bundestagsneuwahl im Februar 2025 stand im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die am 05.12.2024 vor mehr als 150 Teilnehmern in Berlin stattfand. Besonderes Interesse fand der Vortrag von Frau Dr. Bartsch aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit einem Ausblick über den Fortgang der HOAI-Reform unter den veränderten politischen Rahmenbedingungen, die den Abschluss der Reform verzögern werden. Prof. Dr. Christian Stoy gab anschließend einen äußerst gelungenen Überblick über das Sachverständigengutachten zu Überarbeitung der Honorarberechnung der HOAI. Ein besonderer Höhepunkt der Tagung war nicht zuletzt der Vortrag von Professor Dr. Andreas Jurgeleit, der die Sichtweise des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zu dem Vorschlag eines Gebäudetyp-E-Gesetzes darstellte. Die Pressemitteilung zur Tagung, den Vortrag von Prof. Dr. Jurgeleit sowie auch die Ergebnisse der Jahresumfrage von AHO, BIngK und VBI - Index 2023 - finden Sie nachfolgend als Download.
05.11.2024

Vergabetransformationspaket (VTP): AHO nimmt Stellung

Der AHO hat zu dem im Oktober 2024 vom BMWK vorgelegten Vergabetransformationspaket (VTP) Stellung genommen und begrüßt die grundsätzliche Zielstellung, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen und die mittelstandsfreundliche Vergabe zu fördern. Besonders hervorzuheben ist der Vorschlag der Bundesregierung, die alternative Auftragswertermittlung des „Burgi-Gutachtens“ zu übernehmen. Damit könnte eine unverhältnismäßige Vielzahl europaweiter Ausschreibungen vermieden werden. Besonders kritisch sieht der AHO dagegen den Versuch, die Grundsätze der Teillosvergabe aufzuweichen und die Vergabe an Generalplaner bzw. Generalunternehmer zu erleichtern.
27.09.2024

AHO-Herbsttagung am 05.12.2024 – Anmeldung möglich

„Auf dem Weg zur HOAI 2025“ heißt der diesjährige Titel der traditionellen AHO-Herbsttagung, die am 05.12.2024 von 11:00 Uhr – ca. 15:30 Uhr im Ludwig Erhard Haus in Berlin stattfindet. Bis zum 28.11.2024 nehmen wir gerne Ihre Anmeldung per E-Mail unter aho@aho.de entgegen. Frau Dr. Elga Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wird das Programm mit einem Bericht über den aktuellen Sachstand der HOAI-Reform eröffnen. Anschließend wird Herr Professor Stoy, Leiter des Gutachterteams, über das Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berichten und für Fragen zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms wird der Vortrag „Analyse des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“ von Herrn Professor Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat (Bausenat), sein. Wie jedes Jahr werden zudem die Ergebnisse der aktuellen Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten - Index 2023“ in Kurzform vorgestellt.

AHO-Jahresumfrage

Die Umfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“  wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.

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AHO-Stundensatzrechner

Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.

Zum Stundensatzrechner +
Erläuterungen zur Stundensatzermittlung +

Themen

HOAI

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.

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Vergabe

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.

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BIM

Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.

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Vertragsrecht

Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.

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