Im Fokus

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei. Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

Koalitionsvertrag 2021 -2025

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

AHO-Schriftenreihe

Alle Hefte der AHO-Schriftenreihe erscheinen als unverbindliche Praxishilfen zur Leistungsbe- schreibung und Honorarkalkulation. Die Inhalte dienen der Orientierung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die geschuldeten Planungsleistungen und deren Honorierung bestimmen sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall.

Neueste veröffentlichungen

Heft 44

Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz

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Heft 43

Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – bauliche und technische Anlagen“...

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Heft 17

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

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Oft bestellt

Heft 35

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

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Aktuelles & Presse

03.09.2024

BMJ legt Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vor

Auf Initiative von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Mit den geplanten Änderungen soll der Bau von Wohnungen kostengünstiger, einfacher und effizienter werden. Vorgesehen ist, dass Planer unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Sicherheitsstandards von den allgemeinen Regeln der Technik ohne Haftungsrisiken abweichen können. Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben dem BMJ hierzu eine gemeinsame Stellungnahme übermittelt. Der AHO hat in einem Schreiben an das BMJ die Stellungnahme von BAK und BIngK unterstützt. Das BMWSB hat bereits für die rechtssichere Umsetzung des geplanten Gesetzes in der Praxis einen Entwurf für die Leitlinien zum Gebäudetyp-E-Gesetz erarbeitet.
02.09.2024

5. interdisziplinärer Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht am 14.11.2024

Am Donnerstag, den 14.11 2024 findet der 5. interdisziplinäre Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Vorträge zu aktuellen Themen wie z. B. Nachhaltiges Bauen und bezahlbares Wohnen oder zu rechtlichen Fragen zum Gebäudetyp E stehen auf dem Programm. Das vollständige Programm der Tagung mit Hinweisen zur Anmeldung finden Sie unten stehend zum Download.
27.05.2024

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2023”

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Die Umfrage wurde  am 07.05.2024 gestartet. Den Fragebogen könne Sie hier abrufen: Index23_Fragebogen
26.02.2024

Pressemitteilung AHO,BAK, BIngK, VBI: Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau – Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtsssicher vorgenommen werden kann. Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, das öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen kann. Im Gutachten weist Prof. Burgi auf eine weitere Vergabemöglichkeit hin, die in die Vergabepraxis einfließen soll. Die vollständige Pressemitteilung sowie das Gutachten finden Sie unten stehend als Download.

AHO-Jahresumfrage

Die Umfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten”  wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.

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AHO-Stundensatzrechner

Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.

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Erläuterungen zur Stundensatzermittlung +

Themen

HOAI

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.

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Vergabe

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.

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BIM

Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.

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Vertragsrecht

Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.

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