Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 221.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwel- lenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt. Die UVgO gilt nur für Vergaben des Bundes. Die Bundesländer können die UVgO als Landesrecht einführen.
Der AHO hat die Vergaberechtsreform intensiv begleitet und hat zu verschiedenen Aspekten fachlich Stellung genommen, so z.B. in der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 17.02.2016.