Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind im EU-Amtsblatt v. 28.03.2014 veröffentlicht worden und treten damit am 17.4.2014 in Kraft.
Die Richtlinien müssen innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.
und tritt am Tag nach der Verkündung und damit am 17.07.2013 in Kraft.
Das Bundesgesetzblatt Nr. 37 können Sie unter folgendem externen Link abrufen:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav? startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s2276.pdf
Gleichzeitig wurde ein Entschließungsantrag für die neue Legislaturperiode verabschiedet.
Das BMWi-Honoragutachten ist auf der Seite des BMWi veröffentlicht worden.
Weiterer Zeitplan der HOAI-Novellierung:
Ergebnisse sollen bis Ende September 2012 vorliegen.
Erstmals Auswirkungen der HOAI 2009 zu erwarten.
Einordnung der Leistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X-XIII HOAI 1996) als Planungsleistungen, derzeit im unverbindlichen Teil der HOAI 2009 im Zuge der 6. HOAI-Novellierung.
Im Dezember 2009 wurden die Neufassungen der VOB/A, VOB/B und der VOF im Bundesanzeiger verkündet. Die endgültigen Fassungen der Vorschriften können Sie über folgenden Link auf der Homepage des Bundeanzeiger Verlages herunterladen:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/vergabe/fachzeitschriften/vergabenavigator.html?id=695
Mit der Verabschiedung der Vergabeverordnung (VgV), die Voraussetzung für die
Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnungen ist, ist im Frühjahr 2010 zu
rechnen. Wir werden über das weitere Verfahren aktuell berichten.
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2732) verkündet. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, also am Dienstag, dem 18.08.2009.
Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1991 (BGBl. I S. 533), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, außer Kraft.
Ernst Ebert für weitere vier Jahre zum AHO-Vorsitzenden gewählt.