Die bis zur Novellierung der HOAI 2009 als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6 HOAI 1996 wurden ersatzlos gestrichen, um den Parteien eine größere Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen sind damit nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien gefordert sind, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind.