Vergabe freiberuflicher Leistungen

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 221.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwel- lenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.  Die UVgO gilt nur für Vergaben des Bundes. Die Bundesländer können die UVgO als Landesrecht einführen.

Der AHO hat die Vergaberechtsreform intensiv begleitet und hat zu verschiedenen Aspekten fachlich Stellung genommen, so z.B. in der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 17.02.2016.

Das AHO-Heft 35 (2. Auflage) befasst sich mit den unterschiedlichen Vergabeverfahren, den Verfah- rensarten und Verfahrensschritten bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen. Es werden Empfehlungen für die Durchführung der Verfahren vom Projektstart bis zur Auftrags- erteilung formuliert, insbesondere für eine sinnvolle Anwendung der Regelungen zur Nachweisführung der Eignung. Die erforderlichen Leistungen bei der Verfahrensbetreuung, der dafür erforderliche Zeitaufwand und auch die Anforderungen an die Verfahrensbetreuung werden praxisnah beschrieben.

Stellungnahmen

Referentenentwurf zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs – Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe
ECEC Position Paper on Public Procurement of Engineering Services
ECEC Positionspapier Öffentliche Auftragsvergabe für Ingenieurdienstleistungen
Erlass BMUB
Positionspapier der Verbände zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Stellungnahme des AHO zur Unterschwellenvergabeordnung (UvGO)
Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie